Wort davor: bitetzia

bithia
Erklärung: erwirken, erhalten, (das Eigentumsrecht) sich bestätigen lassen, wie bedeihen.
sprachliche Erläuterung: fries.

Wort danach: bitichma

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten