bithia
Erklärung:
erwirken, erhalten, (das Eigentumsrecht) sich bestätigen lassen, wie bedeihen.
sprachliche Erläuterung:
fries.
Wort danach: bitichma
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten