Wort davor: Bistum

(Bistumer)
sprachliche Erläuterung: nl. bisdommer.

Bistumer (I)
Erklärung: Bewohner eines Bistums.

Bistumer (II)
Erklärung: Statthalter, Vitztum.

Wort danach: Bistumslehen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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