(Bistumer)
sprachliche Erläuterung:
nl. bisdommer.
Bistumer (I)
Erklärung:
Bewohner eines Bistums.
Bistumer (II)
Erklärung:
Statthalter, Vitztum.
Wort danach: Bistumslehen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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