Wort davor: Binnenrechtsmann

(Binnenrunde)
Erklärung: Wachegang innerhalb der Stadt.
sprachliche Erläuterung: nl. -ronde.
vgl. Binnenwacht.

Wort danach: Binnenschließer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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