Wort davor: Binnenbetreiber

Binnenbuch
Erklärung: "Buch für innerstädtische und persönliche Eintragungen".

Wort danach: Binnenbürge

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten