Wort davor: Billigkeit
billigmäßig
billigmäßig (I)
Erklärung:
rechtlich, rechtskräftig.
- Belegtext:
die pillichmeßige verfuigung ... thuen, damit dieses alles verhuitet
Datierung: 1624
Fundstelle: SPantaleonUrb. 512
billigmäßig (II)
Erklärung:
gütlich.
billigmäßig (III)
billigmäßig (IV)
Erklärung:
preiswert, angemessen.
Wort danach: Billmehl
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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