Wort davor: Billgraben

billig
sprachliche Erläuterung: billig(h), bil(le)ch, pill(e)ich, nd. bildelik, bildich, billik(e)(n), bilken; Komparativ-Nbf. bilscher.

billig (I)
Erklärung: rechtmäßig, gerechtfertigt, recht.

billig (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: mit (mehr) Recht, von Rechts wegen, begründet.
billig (I Spiegelstrich 2)
Erklärung: mit gleichem Recht.
billig (I Spiegelstrich 3)
Erklärung: mit vollgültiger (ehehafter) Entschuldigung, ausreichend.
billig (I Spiegelstrich 4)
Erklärung: gerecht.
billig (I Spiegelstrich 5)
Erklärung: (wie) rechtsüblich.
billig (I Spiegelstrich 6)
Erklärung: rechtsherkömmlich.
billig (I Spiegelstrich 7)
Erklärung: angemessen.
billig (I Spiegelstrich 8)
Erklärung: zustehend, zukommend.
billig (I Spiegelstrich 9)
Erklärung: hierher ?
billig (II)
Erklärung: wohlfeil.
vgl. gleich, möglich, recht.

Wort danach: 1Billige

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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