Wort davor: Billgraben
billig
sprachliche Erläuterung:
billig(h), bil(le)ch, pill(e)ich, nd. bildelik, bildich, billik(e)(n), bilken; Komparativ-Nbf. bilscher.
billig (I)
Erklärung:
rechtmäßig, gerechtfertigt, recht.
billig (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
mit (mehr) Recht, von Rechts wegen, begründet.
billig (I Spiegelstrich 2)
Erklärung:
mit gleichem Recht.
- Belegtext:
seit denmale ... die zeidler ... gesworen hetten ob icht billich ein oberster forstmeister ... auch sweren solt
Datierung: 1410
Fundstelle: HohenloheRB. 325
billig (I Spiegelstrich 3)
Erklärung:
mit vollgültiger (ehehafter) Entschuldigung, ausreichend.
billig (I Spiegelstrich 4)
Erklärung:
gerecht.
billig (I Spiegelstrich 5)
Erklärung:
(wie) rechtsüblich.
billig (I Spiegelstrich 6)
Erklärung:
rechtsherkömmlich.
billig (I Spiegelstrich 7)
Erklärung:
angemessen.
billig (I Spiegelstrich 8)
Erklärung:
zustehend, zukommend.
billig (I Spiegelstrich 9)
Erklärung:
hierher ?
billig (II)
Erklärung:
wohlfeil.
vgl.
gleich,
möglich,
recht.
Wort danach: 1Billige
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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