Wort davor: Bildgeld

Bildnis

Bildnis (I)
Erklärung: für: in effigie: straffe am bildnis oder cörper.

Bildnis (II)
Erklärung: Münzbild.

Wort danach: Bildnispfennig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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