Wort davor: Bieterer

Bieterlohn
Erklärung: Vorladegebühr.

Bieterlohn (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Abgabe an den Amtmann.

Wort danach: Bietgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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