Wort davor: biesterlich

Biesterrecht
Erklärung: Recht des Landesherrn den nicht reklamierten Mann, der sich in seiner Herrschaft niedergelassen, als leibeigen zu beanspruchen.

Wort danach: Biestfütterung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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