Bierzettel
sprachliche Erläuterung:
Nebenform -dd-.
Bierzettel (I)
Erklärung:
Ausweis der unter Polizeiaufsicht stehenden Strafentlassenen.
Wort danach: Bierziehen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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