Wort davor: Biermeile

Biermeister
Erklärung: ein städtischer Verwaltungbeamter.

Biermeister (Spiegelstrich 1)
Erklärung: zur Aufsicht über das Bierhaus und dessen Vorrat an Gerste usw. und Geräten bestimmt.

Wort danach: Biermeisterei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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