Wort davor: Bezwing

bezwingen

bezwingen (I)
Erklärung: Zwang ausüben.

bezwingen (II)
Erklärung: gerichtlich zwingen, gerichtlich anhalten.
bezwingen (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: besonders vor Gericht zwingen, zum Gericht laden, vorladen.
bezwingen (II Spiegelstrich 2)
Erklärung: zwingen, nötigen.
bezwingen (III)
Erklärung: überführen.
bezwingen (IV)
Erklärung: strafen.

Wort danach: Bezwingen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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