Wort davor: Bezwangnis
Bezwangnisbrief
- Belegtext:
so ... mag der appellant, in außbringen der ladung, bitten und begeren gebots oder bezwangnißbrieffe ... wider die richter der fordern instantz, die gerichtshandlung zu übergeben
Datierung: 1558
Fundstelle: Gobler,StatB. 32
Faksimile, Ausgabe von 1553
- in DRQEdit
Wort danach: Bezwangsal
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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