Wort davor: Beziehbrief

beziehen
sprachliche Erläuterung: fries. bitia, mnl. betie(g)en, mnd. bete(e)n, hd. Nebenform bezeuchen.

beziehen (I)
Erklärung: beanspruchen.

beziehen (I 1)
Erklärung: jemanden.

beziehen (I 2)
Erklärung: etwas.
beziehen (II)
Erklärung: Zugrecht ausüben, haben.
beziehen (III)
Erklärung: vererben, beerben.
beziehen (IV)
Erklärung: Gut einziehen.
beziehen (V)
Erklärung: Geldbetrag einziehen.
beziehen (VI)

beziehen (VI 1)
Erklärung: beweisen.
beziehen (VI 2)
Erklärung: den Beweis erbringen gegen jemanden.
beziehen (VII)
Erklärung: (Ehe) eingehen.
beziehen (VIII)
Erklärung: betrügen.
beziehen (IX)
Erklärung: (ein Kind) aufziehen.
beziehen (X)
Erklärung: begehen.
beziehen (XI)
Erklärung: (einen Dienst) antreten.
beziehen (XII)
Erklärung: reflexiv.

beziehen (XII 1)
Erklärung: wie beziehen III.
beziehen (XII 2)
Erklärung: den Rechtszug nehmen nach.
beziehen (XII 3)
Erklärung: etwas erbrechtlich ansprechen.
beziehen (XII 4)
Erklärung: etwas geltendmachen, sich berufen auf.
beziehen (XIII)
Erklärung: im Wechselrecht.
vgl. beziehen (VIII).
beziehen (XIV)
Erklärung: gebühren, zukommen.
beziehen (XV)
Erklärung: Nur niederländisch sind die folgenden Bedeutungen: jemanden vor Gericht ziehen.
beziehen (XV Spiegelstrich 1)
Erklärung: etwas vor Gericht bringen.

Wort danach: Beziehung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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