Wort davor: Beziehbrief
beziehen
sprachliche Erläuterung:
fries. bitia, mnl. betie(g)en, mnd. bete(e)n, hd. Nebenform bezeuchen.
beziehen (I)
Erklärung:
beanspruchen.
beziehen (I 1)
Erklärung:
jemanden.
beziehen (I 2)
Erklärung:
etwas.
beziehen (II)
Erklärung:
Zugrecht ausüben, haben.
beziehen (III)
Erklärung:
vererben, beerben.
beziehen (IV)
Erklärung:
Gut einziehen.
- Belegtext:
so were das selb lechen und gut verfallen einem tumprobst und mag es beziechen für sin eygen und einen andern lichen
Datierung: 1438
Fundstelle: Burckhardt,Hofr. 91
- Belegtext:
das sy dann ir nachgelassen gut und hab zu miner herren handen beziechen
Datierung: 1465
Fundstelle: AbhSchweizR. 28 S. 289
- Belegtext:
heten disen acher umb den zins bezogen
Datierung: 1552
Fundstelle: HönggMeierg. 51
- Belegtext:
wan ein person ... von felony oder verrhäterey wegen landrünnig wurde, das wir uff derselben person gantzes gut hand schlachen und solches als verwürckt zu unseren handen bezüchen mögen
Datierung: 1616
Fundstelle: WaadtStat. 262
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beziehen (V)
Erklärung:
Geldbetrag einziehen.
beziehen (VI)
beziehen (VI 1)
Erklärung:
beweisen.
- Belegtext:
so wart von dem rate ... erteilt, daz U. das holtz bezogen hette vuir das sin
Datierung: 1323
Fundstelle: FRBern. V 335
- Datierung: 1330
Fundstelle: FRBern. V 761
- Belegtext:
welicher dem andern des sinen lougnet vnnd der ander des rechtlichen muosß wisen vnnd beziechen
Datierung: 1471
Fundstelle: ArgauLsch. I 194
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
vnd sich der, so beclaget wird, nit verantwurte, so sol der cleger sin sache vnd ansprache haben bezogen
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: BernStR. 96
beziehen (VI 2)
Erklärung:
den Beweis erbringen gegen jemanden.
- Belegtext:
wer den andern der e anspricht und in nicht bezichet mit dem rechten, der ist den burgern x (pfund) vervallen
Datierung: 1390
Fundstelle: AbhSchweizR. 30 45
- Belegtext:
da er old sy die person so sy angesprochen, nit bezogen hant
Datierung: 1480
Fundstelle: LuzernStR. 62
beziehen (VII)
Erklärung:
(Ehe) eingehen.
- Belegtext:
nach bezochener ehe
Fundstelle: BernGS. 1615 13
- Belegtext:
derowegen soll eine under diesen jahren bezogene ehe nichts gelten
Datierung: 1709
Fundstelle: Mutach 4
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- Belegtext:
die ehe zu beziehen ist auch verbotten zwischen persohnen die einanderen ... verwandt sind
Datierung: 1709
Fundstelle: Mutach 6
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beziehen (VIII)
Erklärung:
betrügen.
beziehen (IX)
Erklärung:
(ein Kind) aufziehen.
- Belegtext:
die kind zu beziehen, bis sy muss und brot kinden gewinnen
Datierung: 1501
Fundstelle: WürtVjh.2 10 (1901) 321
beziehen (X)
Erklärung:
begehen.
beziehen (XI)
Erklärung:
(einen Dienst) antreten.
beziehen (XII)
Erklärung:
reflexiv.
beziehen (XII 1)
Erklärung:
wie beziehen III.
beziehen (XII 2)
Erklärung:
den Rechtszug nehmen nach.
- Datierung: 1417
Fundstelle: Burckhardt,Hofr. 124
- Belegtext:
wil och yemand von einem urteil ziehen, der sol sich in den dinghof gon H. beziehen und sol den zug vollenden in den nächsten drü gerichten
Datierung: 1450
Fundstelle: Burckhardt,Hofr. 93
- Fundstelle: DWB. I 1800, 15
beziehen (XII 3)
Erklärung:
etwas erbrechtlich ansprechen.
- Belegtext:
so ist ein jedes seiner kinder schuldig, sich daran [am beschiedenen Erbteil] begnuegen zu lassen, und könne sich wieder ihres vatters willen auf nichtes weiters beziehen
Fundstelle: BöhmStR. 1720 S. 254
beziehen (XII 4)
Erklärung:
etwas geltendmachen, sich berufen auf.
beziehen (XIII)
Erklärung:
im Wechselrecht.
vgl.
beziehen (VIII).
- Belegtext:
derjenige auf den man trassiret oder den wechselbrief ziehent, welcher der bezogene genennet wird
Datierung: 1717
Region/Autor/Textsorte:
WechselO.
Fundstelle: CAustr. III 881
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
der einhaber eines wechselbriefes soll selbigen alsobald nach dessen empfang dem bezogenen ... zur acceptation praesentieren
Datierung: 1742
Fundstelle: Siegel,CJCamb. I 113
[weitere Angaben: und öfter]
beziehen (XIV)
Erklärung:
gebühren, zukommen.
beziehen (XV)
Erklärung:
Nur niederländisch sind die folgenden Bedeutungen: jemanden vor Gericht ziehen.
beziehen (XV Spiegelstrich 1)
Erklärung:
etwas vor Gericht bringen.
Wort danach: Beziehung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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