Wort davor: Bezeugung

Bezicht
Erklärung: Bezichtigung.
sprachliche Erläuterung: mnd. mnl. biticht.
vgl. bitichma.

Bezicht (Spiegelstrich 1)
Erklärung: "bloße Bezichtigung".

Wort danach: bezichten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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