Wort davor: Bezeuge

bezeugen
sprachliche Erläuterung: afries. bitiuga, -tioga, mnl. betu(i)gen, mnd. betugen, mhd. beziugen.

bezeugen (I)
Erklärung: durch Zeugnis überführen.

bezeugen (II)
Erklärung: durch (Zeugnis) beweisen.
bezeugen (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: allgemein: "beweisen".
bezeugen (III)
Erklärung: Zeugnis abgeben; Zeuge sein.
bezeugen (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: bezeugen.
bezeugen (IV)
Erklärung: in einer Urkunde bezeugen.
bezeugen (IV Spiegelstrich 1)
Erklärung: bezeugte urkunde mit Zeugennamen versehene Urkunde.
bezeugen (V)
Erklärung: reflexiv.

bezeugen (V 1)
Erklärung: sich berufen auf.
bezeugen (V 2)
Erklärung: Erklärung abgeben.
bezeugen (V 3)
Erklärung: sich ausweisen.
bezeugen (VI)
Erklärung: bezichtigen.

Wort danach: Bezeuger

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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