Wort davor: Bezeigbote
bezeigen
bezeigen (I)
Erklärung:
beweisen.
- Belegtext:
wird se besceneget alse recht ist von eneme sinen boden [14. Jh. andere Lesart bezeiget]
Datierung: 1224/35 (Hs. 1369)
Fundstelle: SspLR. II 7
Textarchiv: SspLR. II 7
- Belegtext:
untze er bezaige, das er auz dem panne sei
Fundstelle: SalzbLO. 1328 2
bezeigen (II)
Erklärung:
Bezeig tun.
- Belegtext:
schol er dann pitzaigen ... mit dem nachrichter auf das purchtrecht, mit dem perchmaister ... auf daz perchrecht
Fundstelle: WienStRb. Art. 90 (S. 94)
Faksimile
bezeigen (III)
Erklärung:
weisen.
bezeigen (IV)
- Belegtext:
in puncto eines der klägerin bezeigten diebstals erkennen wir
Datierung: 1660
Fundstelle: HelgolGerProt. 127
bezeigen (V)
Erklärung:
reflexiv.
- Belegtext:
sich gegen einander freundlichen, schiedlichen und brüderlichen bezeigen und verhalten
Datierung: 1561
Fundstelle: Sachsse,MecklUrk. 151
Faksimile
- Belegtext:
sich ... säumig und nachlässig bezeigen
Datierung: 1724
Fundstelle: MittKönigsberg 2 (1910) 181f.
Wort danach: bezeihen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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