Wort davor: Bezeichnung

Bezeig
Erklärung: "nähere Bezeichnung der Lage und Beschaffenheit eines strittigen Grundstückes" WienStRb. 157.
sprachliche Erläuterung: pi(t)zaig(e).
vgl. Beizeichen.

Wort danach: Bezeigbote

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