Wort davor: Bezeichnung
Bezeig
Erklärung:
"nähere Bezeichnung der Lage und Beschaffenheit eines strittigen Grundstückes" WienStRb. 157.
sprachliche Erläuterung:
pi(t)zaig(e).
vgl.
Beizeichen.
- Belegtext:
man tuet awer im fürbas nicht pitzaig, wann er nu wol wais, welich guet er aus frongewalt pracht hat
Datierung: um 1300
Fundstelle: WienStRb. Art. 90 (S. 93)
Faksimile
- Belegtext:
als die pitzaich denn erget
Datierung: um 1300
Fundstelle: WienStRb. Art. 90 (S. 94)
Faksimile
- Datierung: 1372
Fundstelle: OÖUB. IV 592
Wort danach: Bezeigbote
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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