Wort davor: bezehnten
bezeichnen
sprachliche Erläuterung:
-zaich-, -zeuch-.
bezeichnen (I)
Erklärung:
mit Unterschrift oder Siegel.
bezeichnen (II)
Erklärung:
mit einem Zeichen.
bezeichnen (III)
Erklärung:
angeben.
bezeichnen (IV)
Erklärung:
auf-, verzeichnen.
- Belegtext:
voert so en sullen onser stat schryvere genreley vurwerden voir schepenen geschiet beteykenen dan in bywesen beide off een der scepenen
Datierung: 1471
Fundstelle: NijmegenStR. 159
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- Belegtext:
wat ordelen an der banck bestaedt werden, ... die salmen beteykenen ind dan den partyen laiten hoern
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: NrhAnn. 24 (1872) 164
- Datierung: 1642
Fundstelle: DeventerStR. III 2 § 1
- Belegtext:
soll seine verlassenschaft ... geschätzt ... werden, bezeichnet und nambhaft alle seine hinterlassene erben
Datierung: 1677
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 1079
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Bezeichnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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