Wort davor: Bezaun

bezäunen

bezäunen (I)
Erklärung: mit Zaun versehen.
vgl. bitiuna.

bezäunen (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: bezimmert und bezäunt mit unbeweglichen Güterne angesessen.
bezäunen (I Spiegelstrich 2)
Erklärung: hierher wohl auch.
bezäunen (II)
Erklärung: reflexiv.
bezäunen (II Spiegelstrich 1)
sprachliche Erläuterung: ags. betynan siehe Liebermann,WB. 24. mnl. betu(u)nen siehe MnlWB. I 1169; PBB. 51 (1927), 87.

Wort danach: Bezäunung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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