Wort davor: Bezaun
bezäunen
bezäunen (I)
Erklärung:
mit Zaun versehen.
vgl.
bitiuna.
bezäunen (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
bezimmert und bezäunt mit unbeweglichen Güterne angesessen.
bezäunen (I Spiegelstrich 2)
Erklärung:
hierher wohl auch.
bezäunen (II)
Erklärung:
reflexiv.
bezäunen (II Spiegelstrich 1)
sprachliche Erläuterung:
ags. betynan siehe Liebermann,WB. 24. mnl. betu(u)nen siehe MnlWB. I 1169; PBB. 51 (1927), 87.
Wort danach: Bezäunung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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