Wort davor: Bewirtungrecht

(1bewissen)
sprachliche Erläuterung: nd. beweten, ags. bewitan.

1bewissen (I)
Erklärung: sorgen für etwas.

1bewissen (II)
Erklärung: reflexiv: sich untereinander vereinbaren.
1bewissen (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: sich auseinandersetzen.

Wort danach: 2bewissen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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