Wort davor: Bewillung

Bewind
sprachliche Erläuterung: mnl. bewint, bewent, mnd. bewint.

Bewind (I)
Erklärung: Regiment, Regierung Schiller-Lübben VI 66.

Bewind (II)
Erklärung: Rechtsgebiet.

Bewind (II Spiegelstrich 1)
sprachliche Erläuterung: die übrigen nur nl. Bedd.

Wort danach: bewinden

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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