Wort davor: bewetten

bewettigen

bewettigen (I)
Erklärung: gerichtlich anhängig machen.

bewettigen (II)
Erklärung: verurteilen, bestrafen.
bewettigen (III)
Erklärung: bekräftigen.

bewettigen (IV)
Erklärung: ermächtigen.

bewettigen (V)
Erklärung: Vorrecht geltend machen.

Wort danach: Bewettung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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