bewetten
sprachliche Erläuterung:
ags. biweddian fries. biweddia.
bewetten (I)
Erklärung:
rechtsförmlich versprechen, sicherstellen (durch Bürgen, Pfand, usw.).
Wort danach: bewettigen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten