Wort davor: Bewend

bewenden
sprachliche Erläuterung: got. bivandjan, and. bi-uuendian, ahd. biwenten, mnl. bewinden, bewennen.

bewenden (I)
Erklärung: zuwenden, übergeben.

bewenden (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: verheiraten.
bewenden (II)
Erklärung: verwenden, an sich bringen.
bewenden (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: anlegen.
bewenden (III)
Erklärung: abwenden, vermeiden.
bewenden (IV)
Erklärung: mit etw. bewendet werden jemanden eines Vergehens überführen.
bewenden (V)
Erklärung: unpersönlich: verbleiben, beruhen.
bewenden (V Spiegelstrich 1)
Erklärung: etwas auf sich beruhen lassen.
vgl. bewandt, bewinden.

Wort danach: Bewenden

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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