Wort davor: beweinkaufen
beweinkäuftigen
Erklärung:
den "Weinkauf" bei Besitzwechsel zahlen.
- Belegtext:
dan die [inhaber der pfandtheuser] aufs neue s.f.g. widerumb beweinkäuftigen ... und einen jährlichen zins ... bezahlen sollen
Datierung: 1559
Fundstelle: Culemann,MindenLV. 55
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen von "miami" (Münster)
Wort danach: Beweinkaufung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten