Wort davor: beweiben

beweinen
sprachliche Erläuterung: mhd. bewînen, bewienen; afries. bi-, beweinia, -waynia vanHelten,OstfriesLex. 53.

beweinen (I)
Erklärung: mit Wein versehen.

beweinen (II)
Erklärung: reflexiv: sich betrinken.
beweinen (III)
Erklärung: gerichtliche Weingebühr entrichten.
beweinen (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: "zahlte ein Huber seine Zinse nicht, so wurde sein Gut von dem Meier, in Gegenwart einiger Zeugen, für eingezogen erklärt. Um dem Schuldner Frist zu geben, wiederholte man dies Urteil zu verschiedenen Zeiten und trank dabei jedesmal, auf seine Kosten, eine gewisse Quantität Wein. bewinen ist demnach so viel als für eingezogen erklären" Schmidt,ElsWB. 38.

Wort danach: beweinkaufen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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