Wort davor: beweiben
beweinen
sprachliche Erläuterung:
mhd. bewînen, bewienen; afries. bi-, beweinia, -waynia vanHelten,OstfriesLex. 53.
beweinen (I)
Erklärung:
mit Wein versehen.
- Belegtext:
wie der schultheiß alle vollgeding die tafel zu beweinen schuldig ist
Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Weißenburg
Fundstelle: MünchenGA. 23 (1846) 170
- Belegtext:
sich bewinen und koufen
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: SchlettstStR. 528
Faksimile
beweinen (II)
Erklärung:
reflexiv: sich betrinken.
beweinen (III)
Erklärung:
gerichtliche Weingebühr entrichten.
- Belegtext:
seyn außklag beweinen, thut er daß nicht, so hat er seyn außklag nicht befestiget
Region/Autor/Textsorte:
Weißenburg
Fundstelle: MünchenGA. 23 (1846) 174
- Belegtext:
ob aber einer nicht gehorsam wäre [der Ladung] so mag der gehorsame den ungehorsamen beweinen und beweisen uff das seine
Fundstelle: MünchenGA. 23 (1846) 197
beweinen (III Spiegelstrich 1)
Erklärung:
"zahlte ein Huber seine Zinse nicht, so wurde sein Gut von dem Meier, in Gegenwart einiger Zeugen, für eingezogen erklärt. Um dem Schuldner Frist zu geben, wiederholte man dies Urteil
zu verschiedenen Zeiten und trank dabei jedesmal, auf seine Kosten, eine gewisse Quantität Wein. bewinen ist demnach so viel als für eingezogen erklären" Schmidt,ElsWB.
38.
Wort danach: beweinkaufen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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