Wort davor: beweglich

Bewegnis

Bewegnis (I)
Erklärung: Grund, Veranlassung.

Bewegnis (II)
Erklärung: Erwägung, Entschließung.

Wort danach: Bewegschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten