Wort davor: bewechseln
bewegen
bewegen (I)
Erklärung:
sinnlich.
- Belegtext:
was man tragen und bewegen kann
Datierung: 1572
Fundstelle: Grünberg(Glaser) 244
bewegen (II)
Erklärung:
abstrakt bewegen.
bewegen (II 1)
Erklärung:
jemanden veranlassen.
bewegen (II 2)
Erklärung:
jemanden beeinträchtigen.
- Belegtext:
damit ier den cleger bewegt und in großen schaden gefürt
Datierung: 1525
Fundstelle: WürzbZ. I 1 S. 246
Faksimile
- Belegtext:
daß ihme vom andern theil unrecht beschehen oder er bewegt worden were
Datierung: 1537
Fundstelle: Neckarsteinach 382
Faksimile
bewegen (II 3)
Erklärung:
erregen.
- Belegtext:
das er den kriegk unbillich bewegt hett
Datierung: 1523
Fundstelle: Köbel,GO. 33
Faksimile
- in DRQEdit
- Belegtext:
aus bewegetem und hitzigem gemüte
Datierung: 1541
Fundstelle: König,Proz. 65v
bewegen (III)
Erklärung:
reflexiv.
bewegen (III 1)
bewegen (III 2)
Wort danach: Beweggrund
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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