Wort davor: bewaren

Bewarf
Erklärung: Beschäftigung.
sprachliche Erläuterung: nd.

Bewarf (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Angelegenheit.

Wort danach: bewarnen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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