Wort davor: Bewandt

bewandt
Erklärung: part. auch subst.

bewandt (I)
Erklärung: zugewandt, zugehörig.

bewandt (II)
Erklärung: (bluts)verwandt.
bewandt (III)
Erklärung: de des rechten bewande Vertreter des Rechts.

Wort danach: Bewandtnis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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