Wort davor: Bewährende

Bewahrer
sprachliche Erläuterung: nd. bewarer, nl. bewaerder; hd. Nebenformen bewerer, bebarer.
vgl. 1Bewähre.

Bewahrer (I)
Erklärung: Stadthüter, Torhüter.

Bewahrer (II)
Erklärung: Aufseher.
Bewahrer (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: bergmännisch Probierer.
Bewahrer (III)
Erklärung: "der die Rechte der Gemeinde zu wahren hat, daß sie nicht in Vergessenheit geraten" ÖW. XI 620.
Bewahrer (IV)
Erklärung: Verwahrer, Verwalter.
Bewahrer (IV Spiegelstrich 1)
Erklärung: Verleger.
Bewahrer (V)
Erklärung: Regent, Herrscher.

Wort danach: Bewahrgebung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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