Wort davor: bewahren

bewähren
sprachliche Erläuterung: Nebenformen beweren, webern; ahd. biwaren; nd. nl. bewaren; fries. biweria.
vgl. bewahren, bewehren, bewirren.

bewähren (I)
Erklärung: als wahr dartun.

bewähren (I 1)
Erklärung: etwas beweisen.

bewähren (I 2)
Erklärung: jemanden überführen.
bewähren (I 3)
Erklärung: zustimmen, bestätigen, beglaubigen.
bewähren (I 3 Spiegelstrich 1)
Erklärung: beglaubigt?, erprobt (vgl. bewähren (I 5))? angesessen?
bewähren (I 4)
Erklärung: prüfen.
bewähren (I 5)
Erklärung: erprobt.
sprachliche Erläuterung: part. prät.

bewähren (I 5 a)
Erklärung: durch Dauer.
bewähren (I 5 b)
Erklärung: durch Leistung.
bewähren (II)
Wortbildungshinweis: zu Gewähr.

bewähren (II 1)
Erklärung: etwas in der Stadt belassen, auflegen.
bewähren (II 2)
Erklärung: jemanden in einen Besitz einsetzen.
bewähren (II 3)
Erklärung: mit Bauern besetzen.
bewähren (II 4)
Erklärung: (in den Gemeinbesitz) einwerfen.
bewähren (III)
Erklärung: leisten, erfüllen.

Wort danach: Bewährende

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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