Wort davor: Bewähnung

Bewahr
sprachliche Erläuterung: fries. biware.

Bewahr (I)
Erklärung: Bewahrung, Schutz.

Bewahr (II)
Erklärung: Bußbetrag.

Wort danach: Bewahrannehmer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten