bewaffnen
sprachliche Erläuterung:
nl. bewapenen; ags. bewæpnian.
vgl.
bewappnen.
bewaffnen (I)
Erklärung:
wie neuhochdeutsch.
Wort danach: Bewaffnungsrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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