Wort davor: bevorständig
bevorstehen
bevorstehen (I)
Erklärung:
freistehen, zustehen, zukommen.
bevorstehen (II)
Erklärung:
stehen vor, Rede stehen.
- Belegtext:
wer ... verdächtig befunden wurde, soll ... gestellet werden und seiner obrigkeit bevorstehen, da er will, selbsten, oder durch jemand andern
Datierung: 1675
Fundstelle: CAustr. I 495
Faksimile
- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
Wort danach: bevorstellen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten