Wort davor: bevorrechten

bevorsein

bevorsein (I)
Erklärung: zustehen, erlaubt sein.

bevorsein (II)
Erklärung: vorstehen.
bevorsein (III)
Erklärung: bevorrechtet sein.

Wort danach: bevorsetzen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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