Wort davor: bevorrechten
bevorsein
bevorsein (I)
Erklärung:
zustehen, erlaubt sein.
bevorsein (II)
Erklärung:
vorstehen.
bevorsein (III)
Erklärung:
bevorrechtet sein.
- Belegtext:
der eldiste ebinburtig swertmog nymt daz herwete alleyne unde ist den kindern bevor dor an, bis si czu iren iaren komen
Fundstelle: NeumarktRb. Kap. 86
Wort danach: bevorsetzen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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