Belegtext:
[der Meisterssohn] solte in kaufung derselbigen die halbe zunft bevorhaben Datierung: 16. Jh.
Fundstelle:NArchHeidelb. 10 (1913) 33f.
Belegtext:
die freye alte mannlehen erben die soehn vnnd dichter maennlichen stammens allein, haben dieselbe auch bevor Fundstelle:FrkLGO. 1619 III 75 § 4
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