Wort davor: bevorfangen
bevorgeben
Erklärung:
vorausanzahlen.
- Belegtext:
wollen wir hiemit das schädliche bevor geben, auf hönig genczlich abgeschafft ... haben, seitemal ... der hönig verteuret wird
Datierung: 1601
Region/Autor/Textsorte:
Kremnitz
Fundstelle: MHungJurHist. IV 3 S. 233
Wort danach: Bevorgeschäft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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