Wort davor: bevorbehalten
bevorbleiben
Erklärung:
vorbehalten bleiben.
- Belegtext:
was ... einer seiner eefrawen einmall ... vermacht ... das ist er sowoll nach irem todt iren erben ... ervolgen zu laßen ... schuldig, alß es auch nach seinen ableiben seiner wittib genzlichen bevorbleibt
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. IV 12 § 9
- Belegtext:
welches den ältern in allen fällen zur freien verfügung bevorbleibt
Fundstelle: ZWortf. 13 (1911/12) 43
Wort danach: bevorfangen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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