Wort davor: Bevogtigung
Bevogtung
Bevogtung (I)
Erklärung:
Setzung eines Vormundes, Vormundschaft.
Bevogtung (II)
Erklärung:
Entmündigung.
- Belegtext:
wann jemand von übelen haushaltens wegen, als ein verschwender, bevogtet wird, so soll solche bevogtung sogleich offentlich bekant gemacht werden
Fundstelle: BernGS. 1762 IV 4
- Belegtext:
bis zu der aufhebung der bevogtung oder verrufung
Datierung: 1824
Fundstelle: BernCGB. 17, 2
Bevogtung (III)
Wort danach: bevollmächtigen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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