Wort davor: bevilen?

bevogten
sprachliche Erläuterung: Nebenform pfogten.
vgl. befoberen?.

bevogten (I)
Erklärung: jemanden bevogten.

bevogten (I 1)
Erklärung: jemandem einen Vogt, Vormund setzen.

bevogten (I 2)
Erklärung: über jemanden die Schirmherrschaft ausüben.
bevogten (I 3)
Erklärung: beschützen.
bevogten (II)
Erklärung: etwas bevogten.

bevogten (II 1)
Erklärung: beschützen, beherrschen.
bevogten (II 2)
Erklärung: verwalten, mit Vögten besetzen.
bevogten (II 3)
Erklärung: mit Beschlag belegen.

Wort danach: bevogtigen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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