Wort davor: Beutelmühle
beuteln
beuteln (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Strafart.
vgl.
bauteilen.
- Belegtext:
mit unmenschlicher wuth des sog. beutlens
Datierung: 1726
Region/Autor/Textsorte:
Augsburg
Fundstelle: Wissell,Hdw. I 526
Wort danach: Beutelpfennig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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