Wort davor: bettliegerig

Bettmeister

Bettmeister (I)
Erklärung: Prüfer von Vormundschaftsrechnungen.

Bettmeister (II)
Erklärung: Wäscheaufseher bei Hof.

Wort danach: Bettmeisterei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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