Wort davor: Bettgegatte
Bettgeld
vgl.
Bettmiete.
Bettgeld (I)
Bettgeld (II)
Erklärung:
das der Wöchnerin (bzw. Wärterin) bei oder nach dem Taufmahl zu entrichtende Geschenk.
Bettgeld (III)
Erklärung:
behördlicher Wohnungszuschuß für den Lehrer.
Wort danach: Bettgenosse
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten