Belegtext:
der ungewissenhafte betrüger Datierung: 1789
Fundstelle:QHambSchiffahrt 607
Belegtext:
hat der cedent eine offenbar unrichtige forderung wider besseres wissen nur als zweifelhaft angegeben, so ist er einem betrüger gleich zu achten Datierung: 1794
Fundstelle:PreußALR. I 11 § 422