betrauen
sprachliche Erläuterung:
nd. betruwen.
vgl.
betreuen (II).
betrauen (I)
Erklärung:
jemanden in bezug auf etwas vertrauen, ihm etwas anvertrauen.
Wort danach: Betrauung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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