Wort davor: Beträchtnis

Betrachtung
Erklärung: Erwägung, Beratung.

Betrachtung (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Ordnung, Anweisung.

Wort danach: Betrag

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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