Wort davor: bestören
bestoßen
bestoßen (I)
bestoßen (I 1)
- Belegtext:
sohwerso su bistoozit in diubju = si quis scrovam subbattit in furto
Region/Autor/Textsorte:
LSal.
Fundstelle: MSD. 228
bestoßen (I 2)
Erklärung:
als strafbare Handlung.
- Belegtext:
mit der fust bestoten
Datierung: 1528
Fundstelle: FriesArch. I 311
bestoßen (II)
Erklärung:
einstampfen.
bestoßen (III)
Erklärung:
eingrenzen.
- Belegtext:
sein heimoden ... soll ... bestoßen und furters ime gehalten werden
Datierung: 1492
Fundstelle: Walldürn 260
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bestoßen (IV)
Erklärung:
mit Vieh betreiben.
bestoßen (V)
Erklärung:
schelten.
bestoßen (VI)
Erklärung:
zustoßen.
- Belegtext:
were dat en wot bestotte wedder deme byscope van M.
Datierung: 1348
Fundstelle: DiepholzUB. 33
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Wort danach: Bestoßtag
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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