Wort davor: bestiften
bestimmen
bestimmen (I)
Erklärung:
von Sachen: festsetzen.
bestimmen (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
aussagen.
- Belegtext:
soll der verköffer vor gericht bestimen und sagen ... wie der verkoüff ergangen ... sye
Datierung: 1493
Fundstelle: TübStR. 54
bestimmen (II)
Erklärung:
von Personen: namhaft machen, einsetzen.
bestimmen (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
vor Gericht laden.
Wort danach: Bestimmung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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